Samstag, 9. Dezember 2017

Winterreifenpflicht in der Schweiz

Winterreifenpflicht in der Schweiz:
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlich geregelte Winterreifenpflicht für die Schweiz.
Die Benutzung von Winterreifen wird in der Schweiz bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit. Wer den Verkehr auf verschneiten Straßen behindert, weil er mit Sommerreifen fährt, kann mit Geldbußen bestraft werden.
Reifenabdruck eines neuen Winterreifens im Schnee mit deutlich erkennbarem Profil

Wenn in der Schweiz auch keine Winterreifenpflicht besteht, so gibt es jedoch klare Vorschriften zum Reifenprofil. Die Schweiz regelt per Gesetz die Mindestprofiltiefe von Reifen. Diese liegt generell bei 1,6 Millimetern. Empfohlen wird allerdings, dass bei Sommerreifen drei Millimeter und bei Winterreifen vier Millimeter nicht unterschritten werden, um optimalen Gripp auf der Straße zu gewährleisten.
Wer das Mindestprofil von Winterreifen in der Schweiz unterschreitet, riskiert ein Bußgeld. Wird allerdings ein Fahrzeug mit Winterreifen und mangelhafter Profiltiefe in der Schweiz in einen Unfall verwickelt, sind die Konsequenzen weit schlimmer. Werden Personen gefährdet oder verletzt bzw. kommt es zum Sachschaden, ist der Fall gemäß Strafverfahren zu verhandeln.

(Quelle: WDR und bussgeldkataloge.eu) 


Hier geht es weiter zur Winterreifenpflicht in Deutschland und in Österreich.