Um es vorwegzunehmen, in der Schweiz gelten ähnliche Regelungen für den Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten, wie in Deutschland.
In Österreich sind die gesetzlichen Vorgaben deutlich anders, als in Deutschland - aber lesen Sie selbst:
In der Schweiz gelten, wie bereits einleitend geschrieben sehr ähnliche Regelungen zum Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten wie in Deutschland.
Die Verkehrsregelverordnung (VRV) der Schweiz besagt in Artikel 32/1, dass Nebellichter und Nebelschlusslichter nur dann verwendet werden dürfen, "wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 m beträgt".
Das Fahren ist bei schlechter Sicht immer mit problematischen Witterungsverhältnissen und darum mit besonders großen Gefahren verbunden.
Deshalb gilt in der Schweiz folgender Grundsatz: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der
überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss
er auf halbe Sichtweite halten können. (Art. 4/1 VRV)".
In Österreich wir der Einsatz von Nebelscheinwerfern deutlich weniger eingeschränkt, als in Deutschland und in der Schweiz. Hier dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht
verwendet werden. Außerdem dürfen sie nicht wie in Deutschland und in der Schweiz nur bei
Sichtbehinderung, sondern auch am Tag und bei guter Sicht, bei Nacht und
Dunkelheit und bei kurviger Fahrbahn in Kombination mit Stand- und/oder
Abblendlicht verwendet werden.
Die Nebelschlussleuchten dürfen auch in Österreich nur zusätzlich zum Abblendlicht bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und der dergleichen eingeschaltet werden. Sie sollen Fahrzeuge bei schlechten Sichtverhältnissen bereits aus großer Entfernung sichtbar machen. Sobald die nachfolgenden Fahrzeuge jedoch aufgeschlossen haben, müssen die Nebelschlussleuchten in Österreich ausgeschaltet werden, um zu vermeiden, dass die Fahrerin oder der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs geblendet wird.
Quellen: Wikipedia, OEAMTC.at, und weitere
Die kalte Jahreszeit bringt einige Gefahren und Unannehmlichkeiten für die Autofahrer mit sich. Das beginnt beim morgendlichen "Kratzen" der gefrorenen Autoscheiben und reicht bis hin zum Fahren auf schneebedeckten bis spiegelgletten Straßen. Wir möchten Ihnen in den verschiedenen Beiträgen dieser Seite verschiedene Tipps geben, damit Sie möglichst sicher mit dem Auto durch den Winter kommen.
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Donnerstag, 28. Dezember 2017
Freitag, 22. Dezember 2017
Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten
Viele Autos sind mit Nebelscheinwerfern ausgestattet.
Sinnvoll ist der Einsatz der Nebelscheinwerfer bei Nebel und bei schlechter Sicht - aber nicht immer ist die Verwendung der Nebelscheinwerfer zulässig.
Wir möchten in diesem Post erklären, wann gemäß der deutschen Straßenverkehrsordnung die Verwendung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten zulässig ist.
In Paragraph 17, Absatz 3 der StVO heißt es "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein ...". Somit ist auch die Verwendung von Nebelscheinwerfern anstatt des Abblendlichts oder des Tagfahrlichts nicht zulässig.
Für Nebelschlussleuchten gilt gemäß der deutschen StVO, dass diese nur benutzt werden dürfen, "... wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt." Übrigens dürfen Sie bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte maximal 50 km/h fahren.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie groß die aktuelle Sichtweite ist, können Sie sich an den Leitpfosten orientieren. Diese sind in Deutschland immer im Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Und welche Regelungen rund um die Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchten gelten in Österreich und in der Schweiz?
In unserem nächsten Post möchten wir auf die Regelungen für Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten in Österreich und in der Schweiz eingehen.
Sinnvoll ist der Einsatz der Nebelscheinwerfer bei Nebel und bei schlechter Sicht - aber nicht immer ist die Verwendung der Nebelscheinwerfer zulässig.
Wir möchten in diesem Post erklären, wann gemäß der deutschen Straßenverkehrsordnung die Verwendung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten zulässig ist.
In Paragraph 17, Absatz 3 der StVO heißt es "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein ...". Somit ist auch die Verwendung von Nebelscheinwerfern anstatt des Abblendlichts oder des Tagfahrlichts nicht zulässig.
Für Nebelschlussleuchten gilt gemäß der deutschen StVO, dass diese nur benutzt werden dürfen, "... wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt." Übrigens dürfen Sie bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte maximal 50 km/h fahren.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie groß die aktuelle Sichtweite ist, können Sie sich an den Leitpfosten orientieren. Diese sind in Deutschland immer im Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Und welche Regelungen rund um die Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchten gelten in Österreich und in der Schweiz?
In unserem nächsten Post möchten wir auf die Regelungen für Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten in Österreich und in der Schweiz eingehen.
Donnerstag, 16. November 2017
Vorbereitungen für den Winter
Das Auto für den Winter vorbereiten
Wie im vorhergehenden Beitrag beschrieben, sollte man im Oktober damit beginnen, das Fahrzeug für den bevorstehenden Winter vorzubereiten.Folgendes sollte jetzt erledigt werden:
1. Winterreifen aufziehen
Bereits im Spätherbst kann das Thermometer unter 0°C rutschen. Höchste Zeit, um die Winterreifen zu wechseln. Achten Sie dabei unbedingt auf die Profiltiefe. Auch wenn der Gesetzgeber deutlich weniger Profiltiefe verlangt, sollte die Profiltiefe bei Winterreifen die Marke von 4 Millimetern nicht unterschreiten, wenn man im Winter keine böse Überraschung erleben möchte. In separaten Beiträgen finden Sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Winterreifen-Pflichten in Deutschland und in Österreich.2. Scheibenwischwasser nachfüllen und Scheibenfrostschutz beimischen
Gerade bei winterlichem Schmuddelwetter ist eine gute Sicht durch die Autoscheiben wichtig.Dafür ist es wichtig, dass der Tank für das Wischwasser immer gut gefüllt und ausreichend Frostschutz beigemischt ist. Die Flüssigkeit sollte mindestens -10°C aushalten können.Nach dem ersten Auffüllen mit Scheibenfrostschutz sollte man die Anlage so lange betätigen, bis sich das Gemisch in alle Leitungen verteilt hat. Ansonsten könnte es passieren, dass beim ersten Frost die Schläuche platzen - im schlimmsten Fall im Inneren des Fahrzeugs.
3. Kühlwasser kontrollieren
Für das Kühlerwasser sollten mindestens -25°C gewährleistet sein. An der Tankstelle oder in der Werkstatt lässt sich das mittels einem kleinen Prüfgerät leicht überprüfen. Gegebenenfalls sollte man Glysantin nachfüllen. Ein zu geringer Frostschutz im Kühlwasser kann in sehr kalten Nächten zu Frostschäden am Motor führen.Sollte der Kühlwasserstand unter Minimum-Markierung abgesunken sein, dann sollte man schnellst möglich in der Werkstatt nach der Ursache dafür suchen und diesen beheben lassen.
4. Türgummis pflegen
Zu den Vorbereitungen am Fahrzeug für den Winter sollte auch die Pflege der Türgummis zählen. Pflege-Stifte auf Silikonbasis für die Gummidichtungen reduzieren die Einfrier-Neigung der Fahrzeug-Türen und der Heckklappe.5. Fußmatten austauschen
Wer spezielle, unempfindliche Fußmatten für die Kalte Jahreszeit besitzt, sollte diese jetzt ins Auto legen.6. Cabrio umrüsten
Fahrer eines Cabrios, die auch im Winter mit ihrem Cabrio fahren möchten, sollten nicht vergessen, rechtzeitig vor Winterbeginn das Hardtop zu montieren.7. Lackschutz auftragen
Wer der Oberfläche der Karosserie den notwendigen Schutz für die Wintermonate geben will, sollte nach der Autowäsche mit der Hand Hartwachs auftragen. Somit kann man ein Angreifen des Lacks durch das scharfe Streusalz deutlich reduzieren.8. Türschlösser
Wer seine Türen nicht mittels einer Fernbedienung entriegeln kann, sollte für den Notfall ein Enteisungsspray parat haben - am Besten in der Jacken- oder Handtasche. Die Aufbewahrung im Fahrzeug-Inneren ist im Bedarfsfall eher ungünstig.9. Autobatterie überprüfen
Laut ADAC führen leere Autobatterien regelmäßig im Winter die Pannenstatistiken an. Sollte Ihre Batterie bereits bei Temperaturen knapp über 0°C den Motor beim Anlassen nur noch müde durchdrehen, dann sollte die Batterie unbedingt geprüft und bei Bedarf ersetzt werden.10. Beleuchtungs-Kontrolle
Regelmäßig sollte man einen Rundgang um sein Auto machen, um zu überprüfen, ob alle Leuchten funktionieren. Die Scheinwerfereinstellungen sollten sie regelmäßig von einem Fachbetrieb kontrollieren lassen.11. Winterausrüstung einpacken
Auch wenn man sie nicht immer benötigt, sollte man folgende Dinge in der kalten Jahreszeit im Auto mit sich führen: Warme Jacke und Decke, Handschuhe, Eiskratzer, Handbesen, Abschleppseil und ggf. auch Schneeketten.
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