Viele Autos sind mit Nebelscheinwerfern ausgestattet.
Sinnvoll ist der Einsatz der Nebelscheinwerfer bei Nebel und bei schlechter Sicht - aber nicht immer ist die Verwendung der Nebelscheinwerfer zulässig.
Wir möchten in diesem Post erklären, wann gemäß der deutschen Straßenverkehrsordnung die Verwendung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten zulässig ist.
In Paragraph 17, Absatz 3 der StVO heißt es "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist
auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung
dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein ...". Somit ist auch die Verwendung von Nebelscheinwerfern anstatt des Abblendlichts oder des Tagfahrlichts nicht zulässig.
Für Nebelschlussleuchten gilt gemäß der deutschen StVO, dass diese nur benutzt werden dürfen, "... wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m
beträgt." Übrigens dürfen Sie bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte maximal 50 km/h fahren.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie groß die aktuelle Sichtweite ist, können Sie sich an den Leitpfosten orientieren. Diese sind in Deutschland immer im Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Und welche Regelungen rund um die Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchten gelten in Österreich und in der Schweiz?
In unserem nächsten Post möchten wir auf die Regelungen für Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten in Österreich und in der Schweiz eingehen.
Die kalte Jahreszeit bringt einige Gefahren und Unannehmlichkeiten für die Autofahrer mit sich. Das beginnt beim morgendlichen "Kratzen" der gefrorenen Autoscheiben und reicht bis hin zum Fahren auf schneebedeckten bis spiegelgletten Straßen. Wir möchten Ihnen in den verschiedenen Beiträgen dieser Seite verschiedene Tipps geben, damit Sie möglichst sicher mit dem Auto durch den Winter kommen.