Freitag, 22. Dezember 2017

Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten

Viele Autos sind mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. 
Sinnvoll ist der Einsatz der Nebelscheinwerfer bei Nebel und bei schlechter Sicht - aber nicht immer ist die Verwendung der Nebelscheinwerfer zulässig. 
Wir möchten in diesem Post erklären, wann gemäß der deutschen Straßenverkehrsordnung die Verwendung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten zulässig ist.

In Paragraph 17, Absatz 3 der StVO heißt es "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein ...". Somit ist auch die Verwendung von Nebelscheinwerfern anstatt des Abblendlichts oder des Tagfahrlichts nicht zulässig.


Für Nebelschlussleuchten gilt gemäß der deutschen StVO, dass diese nur benutzt werden dürfen, "... wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt." Übrigens dürfen Sie bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte maximal 50 km/h fahren.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie groß die aktuelle Sichtweite ist, können Sie sich an den Leitpfosten orientieren. Diese sind in Deutschland immer im Abstand von 50 Metern aufgestellt. 

Und welche Regelungen rund um die Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchten gelten in Österreich und in der Schweiz? 
In unserem nächsten Post möchten wir auf die Regelungen für Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten in Österreich und in der Schweiz eingehen.