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Montag, 8. Januar 2018

Neuregelung für Winterreifen ab Januar 2018

Zum 1. Januar 2018 ist die Neuregelung für Winterreifen in Kraft getreten. 
In diesem Post wollen wir Ihnen aufzeigen, um was es bei dieser Neuregelung konkret geht und was die Neuregelung für uns Autofahrer bedeutet.

Wer neue Winterreifen kauft, sollte darauf achten, dass diese mit dem neuen "Alpine"-Symbol markiert sind. 
Winterreifen mit dem neuen "Alpine"-Symbol. Quelle: obs/ADAC/Wolfgang Grube
Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ist Pflicht für alle Winterreifen, die ab 1.1.2018 hergestellt werden, denn zum 1. Juni 2017 wurde die zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282) geändert. Diese beinhaltet unter anderem die Regelungen für die technischen Anforderungen an Winterreifen. 

Neu ist, dass erstmalig verbindlich die Mindestanforderungen an die Leitsungsfähigkeit von Winterreifen bei schneebedeckten Fahrbahnen, wie zum Beispiel das Bremsverhalten, festgelegt wurden. 
Die Winterreifen, die nach diesen neuen Anforderungen gefertigt werden, müssen das "Alpine"-Symbol enthalten.
Das bisherige "M+S"-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus.
Es gibt jedoch eine Übergangsphase für alle "M+S"-Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden. Diese dürfen bis zum 30.09.2024 - auch bei winterlichen Bedingungen - weiter verwendet werden.

Alle weiteren Regelungen zur Winterreifen-Pflicht in Deutschland sind weiterhin gültig.

Samstag, 9. Dezember 2017

Winterreifenpflicht in der Schweiz

Winterreifenpflicht in der Schweiz:
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlich geregelte Winterreifenpflicht für die Schweiz.
Die Benutzung von Winterreifen wird in der Schweiz bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit. Wer den Verkehr auf verschneiten Straßen behindert, weil er mit Sommerreifen fährt, kann mit Geldbußen bestraft werden.
Reifenabdruck eines neuen Winterreifens im Schnee mit deutlich erkennbarem Profil

Wenn in der Schweiz auch keine Winterreifenpflicht besteht, so gibt es jedoch klare Vorschriften zum Reifenprofil. Die Schweiz regelt per Gesetz die Mindestprofiltiefe von Reifen. Diese liegt generell bei 1,6 Millimetern. Empfohlen wird allerdings, dass bei Sommerreifen drei Millimeter und bei Winterreifen vier Millimeter nicht unterschritten werden, um optimalen Gripp auf der Straße zu gewährleisten.
Wer das Mindestprofil von Winterreifen in der Schweiz unterschreitet, riskiert ein Bußgeld. Wird allerdings ein Fahrzeug mit Winterreifen und mangelhafter Profiltiefe in der Schweiz in einen Unfall verwickelt, sind die Konsequenzen weit schlimmer. Werden Personen gefährdet oder verletzt bzw. kommt es zum Sachschaden, ist der Fall gemäß Strafverfahren zu verhandeln.

(Quelle: WDR und bussgeldkataloge.eu) 


Hier geht es weiter zur Winterreifenpflicht in Deutschland und in Österreich.
 

Sonntag, 3. Dezember 2017

Winterreifenpflicht in Deutschland und in Österreich

In vielen Ländern der EU gilt eine Winterreifenpflicht. In diesem Beitrag wollen wir die verschiedenen gesetzlichen Regelungen für Deutschland und Österreich konkret vorstellen.

Vor wir auf die landesspezifischen Regelungen eingehen, wollen wir auf eine grundsätzliche Faustregel der EU vorstellen.
In der europäischen Richtlinie 92/23/EWG heißt es, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen nur Reifenmodelle zulässig, die als "M+S-Reifen" gekennzeichnet sind. Somit sind Reifen ohne das M+S-Zeichen auf jeden Fall bei winterichen Straßenverhältnissen in der gesamten EU nicht zulässig.
M+S-Reifen tragen in der Regel das Schneeflocken-Symbol
 
Winterreifenpflicht in Deutschland:
In Deutschland gilt seit 2010 eine situative Winterreifenpflicht. Diese besagt, dass es unter Strafe verboten ist, bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren. Zu den winterlichen Straßenverhältnissen zählen gemäß §2, Absatz 3a der deutschen Straßenverkehrsordnung Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte.
Übrigens gibt es seit Januar 2018 neue Vorschriften für die Herstellung neuer Winterreifen. Die neuen Winterreifen müssen das sogenannte "Alpine"-Logo tragen; das ist die bereits benannte Schneeflocke, eingerahmt in ein Berg-Symbol. Dem neuen Symbol liegen neue Qualitätsanforderungen zugrunde. Die alten Winterreifen dürfen in einer Übergangsfrist bis September 2024 weiter benutzt werden.

Winterreifenpflicht in Österreich:
In Österreich wird vom Gesetzgeber der Zeitraum von Anfang November bis Mitte April festgesetzt. Das soll heißen, dass die Winterreifenpflicht dann gilt, wenn im genannten Zeitraum winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Bei Winterreifen (M+S Kennung) liegt die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 4mm.
Als Alternative sind anstatt von Winterreifen auch Schneeketten zulässig, wenn
die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.


(Quelle: reifendirekt.ch)


Hier geht es weiter zur Winterreifenpflicht in der Schweiz.

Donnerstag, 16. November 2017

Vorbereitungen für den Winter

Das Auto für den Winter vorbereiten

Wie im vorhergehenden Beitrag beschrieben, sollte man im Oktober damit beginnen, das Fahrzeug für den bevorstehenden Winter vorzubereiten.

Folgendes sollte jetzt erledigt werden:

1. Winterreifen aufziehen

Bereits im Spätherbst kann das Thermometer unter 0°C rutschen. Höchste Zeit, um die Winterreifen zu wechseln. Achten Sie dabei unbedingt auf die Profiltiefe. Auch wenn der Gesetzgeber deutlich weniger Profiltiefe verlangt, sollte die Profiltiefe bei Winterreifen die Marke von 4 Millimetern nicht unterschreiten, wenn man im Winter keine böse Überraschung erleben möchte. In separaten Beiträgen finden Sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Winterreifen-Pflichten in Deutschland und in Österreich.

2. Scheibenwischwasser nachfüllen und Scheibenfrostschutz beimischen 

Gerade bei winterlichem Schmuddelwetter ist eine gute Sicht durch die Autoscheiben wichtig.Dafür ist es wichtig, dass der Tank für das Wischwasser immer gut gefüllt und ausreichend Frostschutz beigemischt ist. Die Flüssigkeit sollte mindestens -10°C aushalten können.
Nach dem ersten Auffüllen mit Scheibenfrostschutz sollte man die Anlage so lange betätigen, bis sich das Gemisch in alle Leitungen verteilt hat. Ansonsten könnte es passieren, dass beim ersten Frost die Schläuche platzen - im schlimmsten Fall im Inneren des Fahrzeugs. 

3. Kühlwasser kontrollieren 

Für das Kühlerwasser sollten mindestens -25°C gewährleistet sein. An der Tankstelle oder in der Werkstatt lässt sich das mittels einem kleinen Prüfgerät leicht überprüfen. Gegebenenfalls sollte man Glysantin nachfüllen. Ein zu geringer Frostschutz im Kühlwasser kann in sehr kalten Nächten zu Frostschäden am Motor führen.
Sollte der Kühlwasserstand unter Minimum-Markierung abgesunken sein, dann sollte man schnellst möglich in der Werkstatt nach der Ursache dafür suchen und diesen beheben lassen.

4. Türgummis pflegen

Zu den Vorbereitungen am Fahrzeug für den Winter sollte auch die Pflege der Türgummis zählen. Pflege-Stifte auf Silikonbasis für die Gummidichtungen reduzieren die Einfrier-Neigung der Fahrzeug-Türen und der Heckklappe. 

5. Fußmatten austauschen

Wer spezielle, unempfindliche Fußmatten für die Kalte Jahreszeit besitzt, sollte diese jetzt ins Auto legen.

6. Cabrio umrüsten

Fahrer eines Cabrios, die auch im Winter mit ihrem Cabrio fahren möchten, sollten nicht vergessen, rechtzeitig vor Winterbeginn das Hardtop zu montieren.

7. Lackschutz auftragen

Wer der Oberfläche der Karosserie den notwendigen Schutz für die Wintermonate geben will, sollte nach der Autowäsche mit der Hand Hartwachs auftragen. Somit kann man ein Angreifen des Lacks durch das scharfe Streusalz deutlich reduzieren.

8. Türschlösser

Wer seine Türen nicht mittels einer Fernbedienung entriegeln kann, sollte für den Notfall ein Enteisungsspray parat haben - am Besten in der Jacken- oder Handtasche. Die Aufbewahrung im Fahrzeug-Inneren ist im Bedarfsfall eher ungünstig.

9. Autobatterie überprüfen

Laut ADAC führen leere Autobatterien regelmäßig im Winter die Pannenstatistiken an. Sollte Ihre Batterie bereits bei Temperaturen knapp über 0°C den Motor beim Anlassen nur noch müde durchdrehen, dann sollte die Batterie unbedingt geprüft und bei Bedarf ersetzt werden.

10. Beleuchtungs-Kontrolle

Regelmäßig sollte man einen Rundgang um sein Auto machen, um zu überprüfen, ob alle Leuchten funktionieren. Die Scheinwerfereinstellungen sollten sie regelmäßig von einem Fachbetrieb kontrollieren lassen.

11. Winterausrüstung einpacken 

Auch wenn man sie nicht immer benötigt, sollte man folgende Dinge in der kalten Jahreszeit im Auto mit sich führen: Warme Jacke und Decke, Handschuhe, Eiskratzer, Handbesen, Abschleppseil und ggf. auch Schneeketten.