Montag, 8. Januar 2018

Neuregelung für Winterreifen ab Januar 2018

Zum 1. Januar 2018 ist die Neuregelung für Winterreifen in Kraft getreten. 
In diesem Post wollen wir Ihnen aufzeigen, um was es bei dieser Neuregelung konkret geht und was die Neuregelung für uns Autofahrer bedeutet.

Wer neue Winterreifen kauft, sollte darauf achten, dass diese mit dem neuen "Alpine"-Symbol markiert sind. 
Winterreifen mit dem neuen "Alpine"-Symbol. Quelle: obs/ADAC/Wolfgang Grube
Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ist Pflicht für alle Winterreifen, die ab 1.1.2018 hergestellt werden, denn zum 1. Juni 2017 wurde die zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282) geändert. Diese beinhaltet unter anderem die Regelungen für die technischen Anforderungen an Winterreifen. 

Neu ist, dass erstmalig verbindlich die Mindestanforderungen an die Leitsungsfähigkeit von Winterreifen bei schneebedeckten Fahrbahnen, wie zum Beispiel das Bremsverhalten, festgelegt wurden. 
Die Winterreifen, die nach diesen neuen Anforderungen gefertigt werden, müssen das "Alpine"-Symbol enthalten.
Das bisherige "M+S"-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus.
Es gibt jedoch eine Übergangsphase für alle "M+S"-Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden. Diese dürfen bis zum 30.09.2024 - auch bei winterlichen Bedingungen - weiter verwendet werden.

Alle weiteren Regelungen zur Winterreifen-Pflicht in Deutschland sind weiterhin gültig.