Mittwoch, 23. Januar 2019

Schneekettenpflicht

In Deutschland und den benachbarten Ländern gilt grundsätzlich eine Schneekettenpflicht für die Straßen, die mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Das runde Schild zeigt einen Reifen mit Schneeketten auf blauem Grund.

Ab diesem Zeichen müssen alle Fahrzeuge, die auf der Straße fahren, auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten augezogen haben.
Dies gilt übrigens auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb (wobei hier jedoch teilweise länderspezifische Sonderregelunge bestehen).

In Österreich müssen laut Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 57/2006) Fahrzeuge über 3,5 t vom 1.11. bis 15.3. Winterreifen montiert haben und Schneeketten mitführen.

Grundsätzlich dürfen Schneeketten nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden.

Übrigens können die Bußgelder bei der Nicht-Einhaltung einer Schneekettenpflicht - je nach Land - sehr hoch ausfallen.