Freitag, 4. Oktober 2024

Neue Regel für Fahrzeuge: ohne Schneeflocken-Symbol auf Winterreifen droht Bußgeld

Wer zur kalten Jahreszeit mit seinem Auto unterwegs ist, sollte ab sofort darauf achten, dass auf seinen Reifen ein kleiner Berggipfel mit Schneeflocke zu sehen ist. Steht dort nur „M+S“ für „Matsch und Schnee“, sind die Reifen schon älter und dürfen nicht mehr benutzt werden. Schon seit 2018 dürfen Hersteller solche Reifen nicht mehr in den Handel bringen, nun ist auch die Benutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen verboten. Wer damit trotzdem bei Schnee und Eis erwischt wird, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. 


 

Mittwoch, 20. Dezember 2023

Ist das Überholen von Räumfahrzeugen erlaubt?

Bei Schnee und Eis sorgen sie auf den Straßen für freie Fahrt: Räum- und Streufahrzeuge. 

Da Begegnungen mit solchen Fahrzeugen nicht täglich vorkommen, sind viele Autofahrer unsicher, wie sie sich hier beim Überholen oder Hinterherfahren richtig verhalten. 

Was es zu beachten gilt, erklärt im nachfolgenden Video die ADAC Clubjuristin Ellen Stamer:


Mittwoch, 23. Januar 2019

Schneekettenpflicht

In Deutschland und den benachbarten Ländern gilt grundsätzlich eine Schneekettenpflicht für die Straßen, die mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Das runde Schild zeigt einen Reifen mit Schneeketten auf blauem Grund.

Ab diesem Zeichen müssen alle Fahrzeuge, die auf der Straße fahren, auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten augezogen haben.
Dies gilt übrigens auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb (wobei hier jedoch teilweise länderspezifische Sonderregelunge bestehen).

In Österreich müssen laut Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 57/2006) Fahrzeuge über 3,5 t vom 1.11. bis 15.3. Winterreifen montiert haben und Schneeketten mitführen.

Grundsätzlich dürfen Schneeketten nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden.

Übrigens können die Bußgelder bei der Nicht-Einhaltung einer Schneekettenpflicht - je nach Land - sehr hoch ausfallen.